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Richtig erben - rechtzeitig planen



Richtig verben – rechtzeitig planen


Es ist sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wie eine künftige Erbfolgeregelung im Falle des eigenen Ablebens aussehen soll. Dies ist keineswegs nur ein Thema für ältere Leute, gerade auch jüngere Menschen, die mitten im Beruf stehen, etwa ein eigenes Unternehmen führen oder eine Familie finanziell unterhalten oder versorgen, sollten sich über dieses Thema Gedanken machen und rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen.


Ausgangspunkt

Unabhängig vom Alter sollte sich jeder überlegen, was für ihn wichtig ist. So werden Eltern häufig einen besonderen Wert darauf legen, dass ihre noch minderjährigen Kinder im Falle des plötzlichen Todes der Eltern wirtschaftlich und persönlich abgesichert sind. Eheleute oder ältere Menschen werden häufig gesteigerten Wert darauf legen, dass sie sich wechselseitig schützen und ihren Lebensabend in Würde und ohne finanzielle Nöte erleben. Unternehmer sind meist darauf bedacht, dass im Fall ihres Ablebens oder Ausscheidens aus dem Unternehmen „ihr Lebenswerk“ erhalten bleibt und fortgeführt werden kann. Immobilienbesitzer legen in der Regel großen Wert darauf, dass ihr Immobilienvermögen im Familienbesitz bleibt. Die vorgenannte Aufzählung ließe sich beliebig erweitern. Entscheidend ist, dass sich jeder rechtzeitig Klarheit darüber verschafft, was für ihm persönlich wichtig ist.


Steuerliche Gestaltung

Hinzu kommt, dass bei jeder erbrechtlichen Gestaltung stets die steuerliche Komponente berücksichtigt werden muss. Umgekehrt sollte diese nur ein Gesichtspunkt unter vielen sein. Wer nämlich seine erbrechtliche Gestaltung ausschließlich nach steuerrechtlichen Erwägungen ausrichtet, wird in aller Regel eine nicht praktikable Lösung finden. Wer etwa meint, um Steuerfreibeträge ausschöpfen zu können, frühzeitig sein Vermögen zu verteilen, begibt sich häufig in eine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Begünstigten.


Vermeidung künftiger Erbstreitigkeiten

Niemand möchte, dass nach dem eigenen Tod innerhalb der Familie Streitigkeiten entstehen. Die meisten derartigen Auseinandersetzungen lassen sich durch eine geschickte erbrechtliche Gestaltung, die künftige Streitpunkte vorhersieht, vermeiden. Wichtig ist insofern, dass Verfügungen von Todes wegen eindeutig und unmissverständlich formuliert werden. Auch sollte die Interessenlage der Erben berücksichtigt werden. Ist dieser beispielsweise behindert, so ist es häufig nicht sinnvoll, diesen nur als Erben einzusetzen, sondern häufig bietet sich hier ein sog. Behindertentestament an. Ist der Erbe überschuldet, so freut eine Erbeinsetzung seiner Person zumeist nur dessen Gläubiger, nicht jedoch ihn selber. Auch hier bieten sich individuelle Gestaltungen an.

Ahnt der künftige Erblasser bereits, dass sich nach seinem Ableben die Erben über die Verwaltung oder die Verteilung des Vermögens nicht einig werden, bietet sich häufig auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers an, dessen Aufgabe es ist, quasi als verlängerter Arm des Erblassers dessen Wünsche auszuführen.


Wahl der richtigen Form

Neben dem klassischen handschriftlichen Testament besteht die Möglichkeit, ein Testament auch in notarieller Form oder als zumeist dauerhaft bindenden Erbvertrag zu gestalten. Hinzu kommen noch diverse Möglichkeiten durch Verfügungen unter Lebenden eine künftige Erbfolge vorweg zu nehmen. Welche Form man wählt, ist auch hier wieder von den individuellen Interessen abhängig.