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Umgangsrecht


Das Umgangsrecht ist der Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, ggf. auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind, beziehungsweise des Kindes mit Dritten, z.B. Geschwistern, Großeltern u.s.w.

Die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung ist nach den Umständen des Einzelfalles unter Abwägung der konkreten Verhältnisse vorzunehmen. Maßstab für die konkrete Umgangsregelung ist das Kindeswohl.